Diese Seite soll Ihnen einige Informationen rund um das Thema "Wahlen" geben.

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Landtagswahl 2022

Die Landtagswahl findet am Sonntag, 15. Mai 2022, statt.

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes - ggf. also bei der Stadt Gummersbach - einen sogenannten Wahlschein beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht mehr.

Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.

Mit einem Wahlschein kann man alternativ außerdem in einem beliebigen anderen Wahlbezirk des Wahlkreises 23 wählen.

Briefwahlunterlagen können Sie ab sofort hier anfordern:
https://ol101.ssl.regioit.de/OL_101_IWS/start.do?mb=21

Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich. Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk und sind daher die wichtigsten Träger des Wahlverfahrens. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wirken – bei bundesweiten Wahlen – in ca. 88.000 Wahlvorständen mit und sind für die meisten Wählerinnen und Wähler die nächste Kontaktperson.

Wenn Sie sich für die Aufgaben des Wahlhelfers/der Wahlhelferin interessieren, nehmen Sie Kontakt mit uns auf; wir informieren Sie gern!

Herr
Jörg Robach

Fachdienstleiter

Fachdienste

1.2 - Büro des Bürgermeisters

Rathausplatz 1

51643 Gummersbach