einschließlich Ausbauverträge, Erschließungsverträge sowie städtebauliche Verträge

 

Voraussetzung für die Genehmigung von Bauvorhaben ist die Sicherung der Erschließung. Zur Erschließung gehören in einer Straße insbesondere Fahrbahnen, Gehwege, Kanäle, Straßenbeleuchtung, Lärmschutzeinrichtungen. Um die Finanzierung sowie die rechtzeitige Herstellung der Erschließung zu gewährleisten, wird zwischen dem Bauherrn/Investor und der Stadt ein so genannter städtebaulicher Vertrag (auch Erschließungsvertrag) abgeschlossen.

Durchführungsverträge sind konkrete, einzelfallbezogene städtebauliche Verträge. Ein Investor beantragt, ein Gebiet oder ein Grundstück in einer konkret bestimmten Weise zu überplanen und zu bebauen. Ist die Stadt mit diesem Bauvorhaben einverstanden, so entsteht ein vorhabenbezogener Bebauungsplan, im Zuge dessen dann ein so genannter Durchführungsvertrag abzuschließen ist.

Der Abschluss eines Ausbauvertrages wird gegebenenfalls im Rahmen von Bauvorhaben privater Bauträger erforderlich. Bei höherwertigem Ausbau oder gewünschten Umgestaltungen des Straßenraums im Rahmen von Bauvorhaben ist ein solcher Vertragsabschluss möglich. Aber auch zur Sicherung der Erschließung von Bauvorhaben wird mit dem Bauträger ein Vertrag über den Ausbau beziehungsweise Teilausbau der Straße oder des Kanals geschlossen.

Frau
Michaela Hahne

Sachbearbeiterin