Hier der Link direkt zum GIS-Baulückenkataster

 


Gezielte Abfrage im Baulückenkataster
Ortslage:

Größe in qm:

Lage der Baulücke:




 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlass und Zielsetzung des Baulückenkatasters

Ein wichtiger Grundsatz der im Baugesetzbuch verankerten nachhaltigen Stadtentwicklung ist es, mit Grund und Boden sparsam umzugehen und dabei auch verstärkt die Möglichkeiten der Innenentwicklung zu nutzen. Dies bedeutet vor allem auch die Nutzung von sogenannten Baulücken im Stadtgebiet zu ermöglichen.

Baulücken sind überwiegend unbebaute, sofort oder in absehbarer Zeit wohnbaulich nutzbare Flächen. Diese liegen im Innenbereich nach § 34 BauGB oder innerhalb rechtskräftiger Bebauungspläne nach § 30 BauGB. Die erhobenen Baulücken sind im überwiegenden Fall klassische Baulücken, d.h. es sind unbebaute erschlossene Grundstücke, auf denen bereits Baurechte vorhanden sind und in der Regel keine Bodenordnungsmaßnahmen erforderlich sind. Des Weiteren gibt es noch gering bebaute Flächen, die im Vergleich zum baurechtlich zulässigen Maß auffallend gering genutzt sind und sonstige Baulücken, bei denen ein sehr geringer Erschließungsaufwand nötig ist.

„Die Gemeinde kann sofort oder in absehbarer Zeit bebaubare Flächen in Karten oder Listen auf der Grundlage eines Lageplans erfassen, der Flur- und Flurstücksnummern, Straßennamen und Angaben zur Grundstücksgröße enthält (Baulandkataster). Sie kann die Flächen in Karten oder Listen veröffentlichen, soweit der Grundstückseigentümer nicht widersprochen hat.“ (§200 Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch))

Mit dem Baulückenkataster trägt die Stadt Gummersbach zur Umsetzung der Ziele, mit Grund und Boden sparsam umzugehen, bei. Die Stadtverwaltung Gummersbach bietet seit einigen Jahren das städtische Baulückenkataster als Service für Kaufinteressierte, Architekten und Makler an. Es soll die Suche nach einem passenden Baugrundstück im Stadtgebiet erleichtern. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Veröffentlichung des Baulückenkatasters wurden mit der Bekanntmachung vom 12.09.2008 geschaffen.

 

Inhalt des Baulückenkatasters

Folgende Informationen zu einer Baulücke einschließlich eines Lageplanes, eines Luftbildes und eines Fotos werden auf der Internetseite der Stadt Gummersbach im Baulückenkataster veröffentlicht:

Daten zur Baufläche

  • Straße
  • Gemarkung
  • Flur
  • Flurstück
  • Fläche
  • Straßenfront

Bestandssituation

  • Baulückentyp
  • Topographie
  • Erschließung
  • Heutige Nutzung
  • Sonstiges (Erschließung, Besonderheiten)
  • Verfügbarkeit (Verkaufswille, Möglichkeit bei der Stadt Kontaktdaten zu erfragen)
  • Eigentümer/in (Stadt Gummersbach, Bauträger oder Privat)

Planungsrechtliche Situation

  • Darstellungen im Flächennutzungsplan
  • Planungsrecht
  • Festsetzung

 

Hinweise zum Gebrauch des Baulückenkatasters

  • Es wird lediglich von einer grundsätzlichen Bebauungsmöglichkeit ausgegangen. Gewerbliche Baulücken sind nicht dargestellt.
  • Das Baulückenkataster wird dauerhaft gepflegt und regelmäßig aktualisiert. Es kann jedoch nicht tagesaktuell sein.
  • Aus den Darstellungen können keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche abgeleitet werden.
  • Flächen, die nicht als Baulücken aufgenommen worden sind, können sich im Rahmen einer baurechtlichen Prüfung (Bauvoranfrage) als bebaubar erweisen.
  • Die zu den Baulücken aufgeführten Angaben zum Planungsrecht dienen nur als Hinweis. Sie geben nicht das vollständige Planungs- und Baurecht wieder.
  • Aus datenschutzrechtlichen Gründen umfasst das Baulückenkataster keine Angaben zu Namen von Eigentümern oder den Grundstückspreisen. Privateigentümer/innen werden nicht namentlich genannt und als "privat" bezeichnet.
  • Wenn bekannt ist, ob seitens der/s jeweiligen Eigentümerin/s ein Verwertungsinteresse besteht, wird dies im Baulückenkataster unter dem Punkt „Verfügbarkeit“ vermerkt. Diese Information ist unverbindlich.
  • Eine Bebaubarkeit kann verbindlich immer nur über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geklärt werden.
  • Jede/r Eigentümer/in hat jederzeit das Recht, Widerspruch gegen die Veröffentlichung seiner Grundstücke im Baulückenkataster einzulegen (s. Widerspruchsrecht).
  • Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und/oder Vollständigkeit.

 

Gezielte Abfrage im Baulückenkataster

Diese Funktion steht Ihnen am Ende dieser Webseite direkt zur Verfügung. Parameter für Ihre Suche können dabei sein Ortslage, Größe oder Lage, sowie eine Kombination daraus.

 

Antrag auf Veröffentlichung

Grundstückseigentümer/innen können die anonyme Veröffentlichung ihres Grundstückes bei der Stadt Gummersbach veranlassen. Für weitere Informationen stehen Ihnen die Ansprechpartner/innen des Ressorts 9.1 – Stadtplanung gerne zur Verfügung. Das Formular zur Aufnahme und Veröffentlichung eines Grundstückes im Online-Baulückenkataster der Stadt Gummersbach finden Sie hier:

Formular Aufnahme Baulückenkataster

 

Widerspruchsrecht

Die Zustimmung zur anonymen Veröffentlichung kann jederzeit widerrufen werden (gem. § 200 Abs. 3 BauGB). Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Gummersbach, Ressort 9.1 - Stadtplanung, Rathausplatz 1, 51643 Gummersbach einzulegen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Im Falle der Einlegung eines Widerspruches werden die betreffenden Grundstücke einschließlich des Lageplanes, des Luftbildes und dem Foto aus dem Online-Baulückenkataster entfernt. Das Formular zur Einlegung eines Widerspruches finden Sie hier:

Formular Widerspruch Baulückenkataster

 

Datenschutzhinweis

Die Aufstellung und Bereitstellung des Baulückenkatasters macht die Speicherung von personenbezogenen Daten erforderlich, die aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nach § 200 Abs. 3 BauGB erhoben und verarbeitet werden.

An dieser Stelle werden Informationen zum Umgang mit persönlichen Daten im Rahmen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) zur Verfügung gestellt. Die Informationen betreffen nach Artikel 13 DSGVO die Erhebung von Daten bei den betroffenen Eigentümer/innen zur Weitergabe an Kaufinteressenten und nach Artikel 14 EU-DSGVO die Erhebung von Eigentümerdaten durch die Stadtverwaltung, die nicht direkt bei den betroffenen Eigentümer/innen erhoben wurden. Die entsprechenden Hinweise nach § 13 und 14 EU-DSGVO finden Sie hier:

Merkblatt gem. § 13 DSGVO Eigentümer/in

Merkblatt gem. § 14 DSGVO Eigentümer/in

 

Direkter Zugang zum GIS-Baulückenkataster

Hier der Link direkt zum GIS-Baulückenkataster 

Frau
Caroline Paulmann

Sachbearbeiterin