Wie kann ich in der Bücherei Medien ausleihen?

 

Neuanmeldung vor Ort

Für die reguläre Nutzung des Angebots der Kreis- und Stadtbücherei Gummersbach ist die Erstellung eines Bibliotheksausweises vor Ort notwendig. Dafür muss die Jahresgebühr vor Ort bezahlt werden (bar oder per Karte) und ein gültiger Personalausweis oder anderer Pass (z.B. Reisepass mit zusätzlicher Meldebescheinigung) mitgebracht werden. Bei der Anmeldung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten auf der Anmeldekarte notwendig.

Die 12-monatige Mitgliedschaft ist kostenpflichtig. Die Kosten betragen:

  • Für Familien (Verheiratete u. eheähnl. Gemeinschaften mit Kindern unter 18 Jahren im gemeinsamen Haushalt): 25,00 €
  • Für Erwachsene: 20,00 €
  • Für Kinder und Jugendliche: 10,00 €

Unter Vorzeigen eines Nachweises bestehen Ermäßigungen für:

  • Empfänger:innen von Leistungen nach SGBXII und Arbeitslosengeld II: 12,50 € (Familien) bzw. 10,00 € (Erwachsene)
  • Schüler:innen/Studierende/Auszubildende, Inhaber der Ehrenamtskarte NRW: 10,00 €

 

Wir akzeptieren vor Ort folgende Zahlungsarten:

Neuanmeldung online

Sofern nur Interesse an den digitalen Angeboten der Kreis- und Stadtbücherei besteht (z.B. Bergische OnleiheFilmfriend/Freegal oder Rosetta Stone), ist die Neuanmeldung auch online möglich. Weitere Informationen dazu hier.

 

Kann ich auch ohne Bibliotheksausweis Medien ausleihen?

Zum Ausleihen von Medien wird immer ein gültiger Bibliotheksausweis benötigt.

 

Wie viele Medien kann ich entleihen?

Es gibt keine Begrenzug bei der Entleihung von Medien. Nicht entleihbar sind jedoch Tageszeitungen und Magazinbestände der Historischen Bibliothek Oberberg. Ein Kopierer steht zur Verfügung (außer für alte Bestände wie Zeitungsbände).

 

Welche Medien gibt es und wie lange kann ich diese ausleihen?

Unserer Medien sind in so genannte "Mediengruppen" aufgeteilt, welche die Aufstellung des Bestands widerspiegeln und auch die Leihfristen festlegen. Hierbei gilt:

Mediengruppen mit 4-Wochen-Leihfrist:

Belletristik (Roman Erw.), Heimatbuch, Jugendbuch/All-Age, Kinderbuch, Noten, Sachbuch Erw./Jugend 

Mediengruppen mit 2-Wochen-Leihfrist:

Comic/Manga, Film/Serie, Gerät, Hörbuch Erw./Jugend, Kinderfilm/-serie, Kindertonträger, Musik-CD, Spiel, Zeitschrift

Bei Ablauf der Leihfrist kann diese online über die Katalogrecherche einmal um den selben Zeitraum verlängert werden, sofern keine Vorbestellung vorliegt. Die Leihfristverlängerung muss jedes mal neu durchgeführt werden, sie erfolgt nicht automatisch. Dazu einfach in der Kontoverwaltung mit der Bibliotheksausweisnummer und dem Passwort anmelden an. Der Antrag auf Leihfristverlängerung sollte rechtzeitig erfolgen, um Versäumnisgebühren zu vermeiden.

Medien der Mediengruppe "eMedium (Onleihe)" sind in der Bergischen Onleihe hinterlegt (eBooks, Hörbücher zum Download, etc.). Für diese gelten besondere Leihfristen, siehe Bergische Onleihe. Bei Titeln der Onleihe ist die Leihfrist nicht verlängerbar. Einer verspäteten Rückgabe wird bei der Onleihe durch technische Mittel vorgebeugt, es können daher keine Versäumnisgebühren anfallen.

 

Was passiert, wenn die Leihfrist überschritten wird?

Bei Überschreitung der Leihfrist fallen Versäumnisgebühren an (Ausnahme: Onleihe, hier ist eine verspätete Abgabe technisch ausgeschlossen). Auch wenn die Leihfrist bereits überschritten ist, kann noch eine Leihfristverlängerung beantragt werden, sofern noch keine beantragt wurde.

 

Wie hoch sind die Versäumnisgebühren?

Die Versäumnisgebühren fallen bei Überziehung der Leihfrist je angefangene Woche pro entliehenem Medium an, zzgl. Porto bei einer Mahnung. Die Versäumnisgebühren setzen sich wie folgt zusammen:
1. Woche: 0,50 €
2. Woche: Angefallene Gebühr der 1. Woche plus 1,00 €
ab der 3. Woche: Angefallene Gebühr der 1. + 2. Woche plus 1,50 € pro Woche

Beispiel: Werden zwei Bücher 3 Wochen zu spät abgegeben, so fällt eine Versäumnisgebühr von 6,00 € an (3,00 € je Buch), zzgl. Porto für verschickte Mahnungen.

 

Was mache ich, wenn ich meinen Bibliotheksausweis verloren habe?

Wir bitten bei Verlust des Bibliotheksausweis um rasche Benachrichtung. Wir sperren die Karte dann, damit sie kein Unbefugter missbraucht. Sollte die Karte wieder auftauchen, heben wir die Sperre auf, wenn ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt wird. Andernfalls kann zum Preis von 2,50 € nach 2 Wochen Wartezeit ein Ersatzausweis beantragt werden. Die Gültigkeitsdauer des alten Bibliotheksausweises wird übernommen.

 

Kann ich Medien vorbestellen?

Ja, für den Aufpreis von 1 € können gerade ausgeliehene Medien vorbestellt/reserviert werden. Die Vorbestellung erfolgt online über die Katalogrecherche. Bei eMedien in der Bergischen Onleihe sind Vorbestellungen kostenfrei.

 

Wie kann ich angefallene Gebühren bezahlen?

Grundsätzlich sind alle Gebühren (Jahres-, Versäumnis- und sonstige Gebühren) in der Bücherei vor Ort zu zahlen (bar oder per Karte). Zusätzlich bieten wir auf Anfrage auch die Möglichkeit zur Überweisung von Gebühren auf das Konto der Stadt Gummersbach an (z.B. wenn nur die digitalen Angebote genutzt werden). Bitte in diesem Fall vor Ort ansprechen oder eine E-Mail an buecherei@gummersbach.de schreiben - wir teilen dann die Kontodaten und weitere Hinweise zur Überweisung mit.

 

Was gibt es sonst noch zu beachten?

Unsere vollständige Satzung und die aktuelle Gebührenordnung kann in der Bücherei eingesehen oder hier als PDF-Dokument heruntergeladen werden: