Eltern, deren Kinder die im kommenden Schuljahr (2021/2022) von der Grundschule auf eine weiterführende Schule wechseln, können ihre Sprösslinge im Zeitraum vom 16. bis 20. Februar bzw. am 8. und 9. März 2021 anmelden.

Die Anmeldungen zur Aufnahme in die Eingangsklassen (Jahrgangsstufe 5) und in die gymnasiale Oberstufe (Jahrgangsstufe EF) des Städtischen Lindengymnasiums Gummersbach und der   Gesamtschule Gummersbach werden in den Schulsekretariaten wie folgt entgegengenommen:

Da die Anmeldungen in diesem Jahr unter strengen Hygienevorgaben erfolgen müssen, ist eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich. Termine können im Sekretariat des Lindengymnasiums (Tel. 02261-5011630) im o.g. Zeitraum täglich in der Zeit von 8 bis 13 Uhr vereinbart werden.
Das persönliche Erscheinen des Kindes ist nicht erforderlich.

An der Gesamtschule (Tel. 02261-53031) sind Anmeldungen am Mittwoch, 17. Und Donnerstag, 18. Februar 2021, jeweils von 10 bis 18 Uhr, am Freitag, 19. Februar 2021, von 13 bis 17 Uhr und am Montag, 8. Und Dienstag, 9. März 2021, jeweils von 14 bis 18 Uhr möglich.
Das persönliche Erscheinen des Kindes ist erforderlich.

An den beiden städtischen Realschulen ist eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich. Sie kann im eingangs genannten Zeitraum in den Sekretariaten erfolgen; Realschule Hepel: Telefon 02261-23651 bzw. Realschule Steinberg: Telefon 02261-21044. An beiden Schulen ist das persönliche Erscheinen des Kindes nicht erforderlich.

Bei der Wahl der richtigen Schule für Ihr Kind, können die Vorstellungs-Videos der Schulen helfen. Sie finden diese bei Oberberg Aktuell:

https://www.oberberg-aktuell.de/kommunen/grundschule-absolviert---und-jetzt--a-39390

Grundsätzlich sollten Eltern folgendes beachten:

Die Anmeldung zur Aufnahme in eine Eingangsklasse ist persönlich von einem Erziehungsberechtigten vorzunehmen. Die folgenden Unterlagen sind im Original mitzubringen:

Geburtsurkunde des Kindes, Personalausweis der/des Erziehungsberechtigten, Empfehlung der   Grundschule zum Besuch einer weiterführenden Schule, das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 und das  Endzeugnis der Klasse 3        , alle   Anmeldescheine,            ein aktuelles Passbild des anzumeldenden Kindes sowie einen Nachweis des Impfschutzes oder der Immunität gegen Masern (z. B. der Impfpass oder eine ärztliche Bescheinigung). Bei getrennt lebenden Erziehungsberechtigten sind die Unterschriften und Personalausweise beider Elternteile erforderlich.

Bei der Anmeldung zur Aufnahme in eine der Eingangsklassen der zwei städtischen Realschulen können Wünsche zur Wahl der Realschule geäußert werden. Ein Rechtsanspruch, dass dem Wunsch entsprochen wird, besteht nicht.

Um entsprechend der genehmigten jeweiligen Zügigkeit der Sekundarstufen I der Städtischen Realschulen Gummersbach-Hepel und Gummersbach-Steinberg die Klassenbildung zu gewährleisten und um auch die jeweiligen Klassenfrequenzen anpassen zu können, kann nach Abschluss der Anmeldephase ein Ausgleich zwischen den vorgenannten Realschulen durch den Schulträger im Einvernehmen mit den jeweiligen Schulleitungen erforderlich sein. Grundsätzlich kann also eine Aufnahme in eine der Eingangsklassen der städtischen Realschulen nur nach vorheriger Abstimmung der Schulen mit dem Schulträger erfolgen.

In die Einführungsphase des Gymnasiums / der Gesamtschule eintreten können Schülerinnen und Schüler - des Gymnasiums (nach Jgst. 9) mit einem Versetzungszeugnis in die Jahrgangsstufe EF - der Haupt-, Real- und Gesamtschule (nach Jgst. 10) mit Fachoberschulreife und Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein Wechsel am Ende der Jahrgangsstufe 9 zum Gymnasium möglich).

Aufnahmebedingung für die gymnasiale Oberstufe ist der Qualifikationsvermerk auf dem Abgangs-/Abschlusszeugnis.

Die Anmeldung ist persönlich von einem Erziehungsberechtigten vorzunehmen. Folgende Unterlagen im Original sind erforderlich:

  • Geburtsurkunde der Schülerin/des Schülers, Personalausweis der/des Erziehungsberechtigten, die letzten beiden Zeugnisse,  sowie ein
  • aktuelles Passfoto der anzumeldenden Schülerinnen und Schüler.
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