Corona-Regeln

Unter mags.nrw/coronavirus finden Sie die aktuelle Coronaschutzverordnung und weitere rechtliche Regelungen sowie Informationen.

Seit dem 16.01.2022 gilt eine geänderte Coronaschutzverordnung. Diese können Sie hier herunterladen.

Ab dem 13.01.2022 gilt eine geänderte Coronaschutzverordnung. Diese können Sie hier herunterladen.

Ab dem 28.12.2021 gilt eine geänderte Coronaschutzverordnung. Diese können Sie hier herunterladen.

Ab heute gilt eine geänderte Coronaschutzverordnung. Diese können Sie hier herunterladen.

Ab morgen gilt eine neue Coronaschutzverordnung. Diese können Sie hier herunterladen.

Seit dem 27.11.2021 gilt eine geänderte Coronaschutzverordnung. Diese können Sie hier herunterladen.

Ab morgen gilt eine geänderte Coronaschutzverordnung. Diese können Sie hier herunterladen.

Ab heute gilt eine geänderte Coronaschutzverordnung. Diese können Sie hier herunterladen.

Seit dem 29. Oktober 2021 gilt eine geänderte Coronaschutzverordnung. Diese können Sie hier herunterladen.

Seit dem 15. September 2021 gilt eine redaktionell geänderte Coronaschutzverordnung. Diese können Sie hier herunterladen.

Ab dem 11. September 2021 gilt eine neue Coronaschutzverordnung. Diese können Sie hier herunterladen.

Ab dem 20. August 2021 gilt eine neue Coronaschutzverordnung. Diese können Sie hier herunterladen.

Die Inzidenzzahlen steigen vor allem im Bereich des Oberbergischen Kreises deutlich an. In der Folge gilt ab heute die Inzidenzstufe 2 der Coronaschutzverordnung.Was das konkret bedeutet entnehmen Sie bitte dieser Seite des NRW-Gesundheitsministeriums:

https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw

Ab dem 14. Juli 2021 gilt eine aktualisierte Coronaschutzverordnung, die Sie hier herunterladen können:

Ab dem 29. Juni 2021 gilt eine aktualisierte Coronaschutzverordnung, die Sie hier herunterladen können:

Bereits seit dem 01.01.2020 verzichtet die Stadt Gummersbach auf die Erhebung von Gebühren für erlaubnispflichtige Sondernutzungen und die damit verbundenen Verwaltungsgebühren. Bürgermeister Frank Helmenstein teilt nun mit, dass diese Regelung weiter bis zum 31.10.2021 verlängert wird. Dies gilt insbesondere für Sondernutzungen der Außengastronomie sowie Warenaufsteller vor Einzelhandelsgeschäften.

Ab dem 28. Mai 2021 gilt eine neue Coronaschutzverordnung, die Sie hier herunterladen können:

Die wichtigsten Informationen zu den neuen Regelungen finden Sie hier.

Auch für die Monate Mai und Juni 2021 erlässt die Stadt Gummersbach die Beiträge für Kinderbetreuung in Kitas, bei Tageseltern und in der OGS. Dort, wo Beiträge bereits abgebucht wurden, werden sie mit den Folgemonaten verrechnet.

Ab dem 03.05.2021 gilt eine geänderte Coronaschutzverordnung, die Sie hier herunterladen können.

Die neusten Beschlüsse der Bundesregierung, praktische Hinweise zu Hygiene und Quarantäne sowie die wichtigen Ansprechpartner finden Sie auf der Seite der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung kompakt und übersichtlich in 23 Sprachen. Die Informationen werden laufend erweitert und ktualisiert. https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/staatsministerin/corona

Der Oberbergische Kreis passt seine aktuell gültigen zusätzlichen Corona-Schutzmaßnahmen für das Kreisgebiet nun an die Vorgaben von Bund und Land an. Diese finden Sie unter www.obk.de/corona-av veröffentlicht.

Der Oberbergische Kreis passt seine aktuell gültigen zusätzlichen Corona-Schutzmaßnahmen für das Kreisgebiet nun an die Vorgaben von Bund und Land an. Dazu wurde eine Allgemeinverfügung zur Teilaufhebung der Allgemeinverfügung vom 15.04.2021 unter www.obk.de/corona-av veröffentlicht.

Der Oberbergische Kreis hat die Allgemeinverfügung zur Anordnung zusätzlicher Maßnahmen zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 neu gefasst. Diese gilt ab Samtag, dem 17.04.2021. Neben neuen Maßnahmen, wie beispielsweise einer Ausgangsbeschränkung, setzt sie aktuell bestehende Regelungen fort oder verschärft diese.

Die Allgemeinverfügungen können Sie hier einsehen.

Zudem greift im Oberbergischen Kreis ab dem 19.04.2021 die in der Corona-Schutzverordnung vorgesehene Corona-Notbremse. Bestimmte Angebote können dann nicht mehr persönlich nach Terminvereinbarung und mit der Vorlage eines negativen Schnelltests wahrgenommen werden. „Click & Test & Meet“ ist dann in diesen Bereichen nicht mehr möglich. Nur „Click & Collect“ – also die Abholung von Waren nach Terminvereinbarung – bleibt weiterhin zulässig.

Es gelten dann weitere Einschränkungen, die sich an den Regelungen orientieren, die bis zum 7. März 2021 landesweit galten. 

Eine Kurzübersicht über die aktuell noch geltenden Maßnahmen erhalten Sie auf der entsprechenden Internetseite des Oberbergischen Kreises. Die Übersicht wird nach Inkrafttreten der neuen Allgemeinverfügung am 17.04.2021 angepasst. Ebenso wird die Corona-Ampel unter www.obk.de/corona-ampel dann entsprechend aktualisiert.

Der Oberbergische Kreis hat die Allgemeinverfügung zur Anordnung zusätzlicher Maßnahmen zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 neu gefasst. Ab Montag, dem 12.04.2021 gelten die meisten Regelungen weiter. Die wesentlichen Änderungen betreffen die Regelungen zur Religionsausübung.

Außerdem wurde die Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises zur Nutzung von Angeboten mit einem negativen Corona-Schnell- oder -Selbsttest verlängert.

Die Allgemeinverfügungen können Sie hier einsehen.

Ab dem 29. März 2021 gelten eine neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen und neue Allgemeinverfügungen des Oberbergischen Kreises.

Die Coronaschutzverordnung finden Sie hier.

Die Allgemeinverfügungen können Sie hier einsehen.

Hier finden Sie noch aktuelle Hinweise des Oberbergischen Kreises zur Schnelltestpflicht im Einzelhandel etc..

Der Oberbergische Kreis hat die Allgemeinverfügung zur Anordnung zusätzlicher Maßnahmen zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verlängert und ergänzt. Ab Montag, dem 15.03.2021 gelten daher folgende Regelungen:

• Kontaktbeschränkung für den öffentlichen Bereich wird auf den privaten Bereich übertragen: Zulässig ist die Zusammenkunft von max. zwei Haushalten bis zu einer Gesamtzahl von höchstens fünf Personen (Kinder bis einschließlich 14 Jahren sind ausgenommen).

• Begrenzte Teilnehmerzahl und begrenzte Dauer von Versammlungen zur Religionsausübung.

• Bei der Nutzung von Fahrzeugen durch Personen aus verschiedenen Hausständen muss eine medizinische Maske getragen werden.

• FFP2-Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen sowie in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe.

• Der Sportunterricht der Schulen in geschlossenen Räumlichkeiten ist nur zulässig, wenn die für den Sportunterricht verantwortlichen Personen sicherstellen, dass die an dem Sportunterricht teilnehmenden Personen den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Andernfalls ist der Sportunterricht in geschlossenen Räumlichkeiten untersagt.

Der verbindliche Wortlaut und die Ausnahmen sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen, die Sie hier einsehen können.

Der Oberbergische Kreis hat eine weitere Allgemeinverfügung veröffentlicht, die ab Montag, dem 08.03.2021, gilt und folgende Maßnahmen enthält:

• Kontaktbeschränkung für den öffentlichen Bereich wird auf den privaten Bereich übertragen: Zulässig ist die Zusammenkunft von max. zwei Haushalten bis zu einer Gesamtzahl von höchstens fünf Personen (Kinder bis einschließlich 14 Jahren sind ausgenommen).

• Begrenzte Teilnehmerzahl und begrenzte Dauer von Versammlungen zur Religionsausübung.

• Bei der Nutzung von Fahrzeugen durch Personen aus verschiedenen Hausständen muss eine medizinische Maske getragen werden.

• FFP2-Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen sowie in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe.

Der verbindliche Wortlaut und die Ausnahmen sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen, die Sie hier einsehen können.

Ab dem 08. März 2021 gilt eine neue Coronaschutzverordnung, die Sie hier herunterladen können: Coronaschutzverordnung

Ab dem 22. Februar 2021 gilt eine neue Coronaschutzverordnung, die Sie hier herunterladen können:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210219_coronaschvo_ab_22.02.2021_lesefassung.pdf

Ab dem 15. FFebruar tritt eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Diese können Sie hier herunterladen: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210212_coronaschvo_ab_14.02.2021_lesefassung.pdf

Außerdem tritt eine Allgemeinverfügung des Oberberischen Kreises in Kraft. Diese finden Sie hier: https://www.obk.de/cms200/aktuelles/pressemitteilungen/artikel/72212/index.shtml

Ab dem 6. Februar 2021 gilt die Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises zur Anordnung zusätzlicher Maßnahmen zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 5. Februar 2021. Die Allgemeinverfügung können Sie hier aufrufen.

Ab dem 2. Februar 2021 gilt die Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises zur Anordnung zusätzlicher Maßnahmen zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 1. Februar 2021. Die Allgemeinverfügung können Sie hier aufrufen.

Ab dem 25. Januar tritt eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Diese können Sie hier herunterladen:

Ab dem 19. Januar 2021 tritt die geänderte Coronaregionalverordnung vom 11. Januar 2021 in Kraft. Sie nennt wegen der sinkenden Infektionszahlen keine konkreten Kreise oder kreisfreien Städte mehr, innerhalb denen der Bewegungsradius auf maximal 15 Kilometer begrenzt werden muss. Die Verordnung können Sie hier herunterladen:

Bürgermeister Frank Helmenstein teilt mit, dass Beiträge für die Kinderbetreuung im Januar erneut ausgesetzt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Ab dem 12. Januar 2021 tritt zusätzlich die Coronaregionalverordnung vom 11. Januar 2021 in Kraft. Diese können Sie hier herunterladen:

Ab dem 11. Januar 2021 gilt die Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises zur Anordnung zusätzlicher Maßnahmen zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 10. Januar 2021. Die Allgemeinverfügung können Sie hier aufrufen.

Ab dem 11. Januar 2021 gilt eine neue Coronaschutzverordnung. Diese können Sie hier herunterladen:

Ab dem 24. Dezember 2020 gilt die Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises zur Anordnung zusätzlicher Maßnahmen zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 23.12.2020. Damit werden Präsenzgottesdienste untersagt sowie ein Böllerverbot im öffentlichen Raum und die FFP2-Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen mit positivem Corona-Fall angeordnet. Die Allgemeinverfügung können Sie hier aufrufen.

Seit heute gilt eine neue Corona-Einreiseverordnung. Diese können Sie hier herunterladen:

Ab dem 1. Dezember gilt die Verordnung zur Regelung von Absonderungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen finden Sie unter https://www.mags.nrw/coronavirus-quarantaene

Ab dem 1. Dezember gilt eine neue Coronaschutzverordnung. Diese Verordnung können Sie hier herunterladen:

Ab dem 10. November 2020 gilt eine aktualisierte Coronaschutzverordnung. Diese Verordnung können Sie hier herunterladen:

Seit dem 9. November gilt eine neue Corona-Einreiseverordnung. Diese können Sie hier herunterladen:

Seit dem 30. Oktober 2020 gilt die Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises zur Isolation von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz). Diese ist hier abrufbar.

Ab dem 5. November 2020 gilt eine überarbeitete Coronaschutzverordnung. Zwei wesentliche Änderungen: Die Musikschulen können ihren Betrieb wieder aufnehmen und zwischen 23 uhr 6 Uhr gilt ein generelles Verkaufsverbot von Alkohol. Die gesamte Verordnung können Sie hier herunterladen:

Ab dem 3. November 2020 gilt die Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises vom 2.11.2020 zur Aufhebung der Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises vom 22.10.2020 zur Feststellung des Erreichens der Gefährdungsstufe 2. Die Allgemeinverfügung können Sie hier aufrufen.

Ab dem 2. November 2020 gilt eine komplett neu formulierte Coronaschutzverordnung. Diese können Sie hier herunterladen:

Im Folgenden stellen wir das Protokoll der Videokonferenz zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsident:innen der Länder von Mittwoch, 28. Oktober 2020, zum Herunterladen bereit:

Bürgermeister Frank Helmenstein teilt mit, die Erleichterungen in den Stundungs-, Mahn- und Vollstreckungsverfahren zu verlängern. Auch die Gebührenbefreiung für Sondernutzungen im öffentlichen Raum gilt weiter. Weitere Informationen finden Sie hier.

Ab dem 23. Oktober 2020 gilt die Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises vom 22.10.2020 zur Feststellung des Erreichens der Gefährdungsstufe 2 gemäß § 15a CoronaSchVO für das Gebiet des Oberbergischen Kreises. Die Allgemeinverfügung können Sie hier aufrufen.

Die Geltungsdauer der Verordnung zum Schutz von Betreuungseinrichtungen vor dem Coronavirus (CoronaBetrVO) wurde verlängert. Sie enthält weiterhin Regelungen für Schulen, Kitas und andere Betreuungseinrichtungen und gilt bis zum 31. Dezember 2020.

Ab dem 20. Oktober 2020 gilt die Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises vom 19.10.2020 zur Feststellung des Erreichens der Gefährdungsstufe 1 gemäß § 15a CoronaSchVO für das Gebiet des Oberbergischen Kreises. Die Allgemeinverfügung können Sie hier aufrufen.

Besuche im Rathaus und bei den Stadtwerken

UPDATE: 23. Mai 2022

Wir empfehlen auch weiterhin beim Besuch des Rathauses eine Maske zu tragen, eine Pflicht dazu besteht derzeit nicht. Bitte desinfizieren Sie auch weiterhin Ihre Hände unmittelbar nach Betreten des Hauses und halten Sie einen Mindestabstand von 1,5 Metern weiterhin ein.

Volkshochschule Gummersbach

Alle Corona-Regeln der VHS Gummersbach finden Sie unter www.vhs-gm.de.

Kreis- und Stadtbücherei Gummersbach

Die Kreis- und Stadtbücherei Gummersbach hat geöffnet:

Mo., Di., Do., Fr.: 10:00 - 13:30 & 14:30 - 18:00 Uhr

Das Tragen einer OP-Maske bzw. FFP2-Maske ist Pflicht. Es sind die Abstände von 1,5 Metern und die allgemeinen Hygiene-Regeln einzuhalten. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Ab Montag, 21.02.22, gelten für Besuch und Benutzung der Kreis- und Stadtbücherei die 3G-Regeln. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Wenn Sie die Leihfrist von Medien verlängern oder nach Titeln recherchieren möchten, klicken Sie bitte hier.


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