Liebe Gummersbacherinnen und Gummersbacher,
sehr geehrte Damen und Herren,

Rat und Verwaltung der Stadt Gummersbach möchten Sie aufgrund der anhaltenden Einschränkungen und finanziellen Belastungen durch die Corona-Pandemie weiter entlasten.

1) Die Erleichterungen in den Stundungsverfahren für die folgenden von der Stadt erhobenen Steuern, Abgaben und Beiträge werden bis zum 30.06.2021 verlängert:

- Gewerbesteuer
- Grundsteuer
- Hundesteuer
- Vergnügungssteuer
- Zweitwohnungssteuer
- Elternbeiträge in Kindertagesstätten und Schulen

Es besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Stundung zu stellen, wenn diese der Vermeidung von Liquiditätsengpässen infolge der Corona-Pandemie dient. Als Nachweis genügt hier eine schriftliche Darlegung der Umstände, die eine unmittelbare und nicht unerhebliche Betroffenheit begründen. Eine Stundung kann derzeit längstens bis 30.06.2021 eingeräumt werden. Von der Erhebung von Stundungszinsen wird in diesen Fällen abgesehen.

Ebenso können mit einem entsprechenden Nachweis im Rahmen von Mahn- und Vollstreckungsverfahren Zahlungserleichterungen gewährt werden.

2) Die Gebühren für erlaubnispflichtige Sondernutzungen werden bis zum 30.06.2021 weiter nicht erhoben. Hierunter fallen insbesondere die Gebühren für die Außengastronomie, Warenaufsteller vor den Geschäften u.v.m. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Sondernutzungssatzung nebst Anlagen verwiesen.

Die Unternehmen müssen zwar wie bisher einen entsprechenden Antrag auf Sondernutzung stellen. Es werden seitens der Stadtverwaltung aber keine Gebühren erhoben.

Mit herzlichen Grüßen aus dem Rathaus bin ich
Ihr

Frank Helmenstein
Bürgermeister