Die Untere Denkmalbehörde hat den gesetzlichen Auftrag darauf hinzuwirken, dass Denkmäler erhalten, sinnvoll genutzt und bei öffentlichen Planungen angemessen berücksichtigt werden. Gemeinsam mit den Denkmaleigentümern bewirkt die Denkmalbehörde, dass bedeutende Bauwerke und Spuren unserer Kulturgeschichte nicht unerkannt verloren gehen.

Für alle baulichen und gestalterischen Veränderungen und Erneuerungen, die an einem Denkmal oder seiner näheren Umgebung geplant sind, muss vor Beginn der Arbeiten eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. § 9 Denkmalschutzgesetz bei der Denkmalbehörde eingeholt werden. Hierzu zählen beispielsweise der Anstrich der Fassade, die Erneuerung der Dacheindeckung oder auch die Renovierung des Treppenhauses. Der Antrag ist schriftlich bei der Denkmalbehörde einzureichen. Bitte prüfen Sie auch, ob Sie für Ihr Bauvorhaben eine Baugenehmigung benötigen.

Für Baumaßnahmen, die zum Erhalt beziehungsweise zur sinnvollen Nutzung eines Baudenkmals dienen, bestehen gegebenenfalls finanzielle Fördermöglichkeiten in Form von Steuervergünstigungen, Zuschüssen und speziellen zinsgünstigen Darlehen.

Die Denkmalliste wird von der Unteren Denkmalbehörde geführt. Im Geoinformationssystem können Sie Einsicht in die Denkmalliste erhalten. Hier geht es zum Geoinformationssystem der Stadt Gummersbach.


Im Formularservice der Bauordnung sind entsprechende Formulare hinterlegt.
Frau
Jutta Motzko

Sachbearbeiterin

FB 9 - Stadtplanung, Verkehr und Bauordnung

9.1 - Stadtplanung

Rathausplatz 1

51643 Gummersbach